Ihr Fahrzeug. Ihr Schaden. Ihre unabhängige Bewertung.
Nach einem unverschuldeten Unfall dokumentiere ich Schadenumfang, Reparaturweg und relevante Fahrzeugwerte persönlich und nachvollziehbar. Vor-Ort-Termine sind in Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau, Kaufbeuren und Umgebung möglich.
Unabhängige Beurteilung ohne Vorgaben der gegnerischen Versicherung.
Vor-Ort-Termine in Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Kaufbeuren.
Fahrzeugdaten, Fotos, Reparaturweg und schadenrelevante Werte in einem Gutachten.
Daniel Neumann betreut den Auftrag vom Erstkontakt bis zum fertigen Gutachten.
Kfz-Technikermeister und Sachverständiger für die Bewertung von Kraftfahrzeugen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Fahrzeug, Schadenbild und Auftrag. Im Mittelpunkt stehen eine persönliche Besichtigung, eine technisch nachvollziehbare Bewertung und klare Unterlagen für die weitere Schadenregulierung.
Das Kfz-Schadengutachten dokumentiert Schadenumfang und relevante Fahrzeugwerte kompakt und nachvollziehbar. Rechtlicher Ausgangspunkt ist häufig § 249 BGB. Termine sind in Landsberg am Lech und Umgebung möglich; Details stimmen wir direkt über die Kontaktseite ab.
Vollständige Dokumentation eines unverschuldeten Unfallschadens mit Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und möglicher Wertminderung.
Kompakte Schadenaufnahme für überschaubare Schäden mit Fahrzeugdaten, Fotos und voraussichtlichen Reparaturkosten.
Ermittlung des Fahrzeugwerts anhand von Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Historie und aktuellem Marktangebot.
Nachvollziehbare Ermittlung des Fahrzeugwerts im beschädigten Zustand als Bestandteil der Schadenbewertung.
Fotografischer und technischer Nachweis, dass die dokumentierte Instandsetzung am Fahrzeug durchgeführt wurde.
Auslesen und Dokumentieren relevanter Fehlercodes; Löschen ausschließlich nach vorheriger technischer Prüfung.
Bewertung des Minderwerts, der trotz fachgerechter Reparatur am Fahrzeug verbleiben kann.
Fachliche Beurteilung konkreter Fragen zu Schadenbild, Reparaturweg oder technischen Zusammenhängen.
Alle Schritte werden direkt mit Ihnen abgestimmt. Fehlende Unterlagen oder offene technische Fragen lassen sich im persönlichen Gespräch klären.
Das Kontaktformular dient zunächst der unverbindlichen Übermittlung Ihrer Angaben zum Schaden. Nach der Prüfung erhalten Sie die erforderlichen Auftragsunterlagen per E-Mail.
Übermitteln Sie Kontaktdaten, Fahrzeug, Schadenort und eine kurze Beschreibung. Fotos und vorhandene Unterlagen können Sie direkt beifügen.
Sie erhalten die Beauftragung, die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und – soweit vorgesehen – die Abtretungserklärung per E-Mail.
Prüfen, vervollständigen und unterschreiben Sie die Unterlagen. Anschließend senden Sie diese per E-Mail an das Ingenieurbüro zurück.
Das vollständig ausgefüllte und zurückgesandte Auftragsformular dient gleichzeitig als Beauftragung. Danach wird der Besichtigungstermin abgestimmt.
Vor-Ort-Termine sind nach Absprache im Landkreis Landsberg am Lech, im Landkreis Weilheim-Schongau sowie in Kaufbeuren und der umliegenden Region möglich. Der Besichtigungsort wird passend zu Fahrzeug und Schadenfall vereinbart.
Landkreis Landsberg am Lech · Landkreis Weilheim-Schongau · Kaufbeuren · umliegende Region
Ich verbinde praktische Erfahrung im Kfz-Handwerk mit der Qualifikation als Sachverständiger für die Bewertung von Kraftfahrzeugen. Sie erhalten eine fachlich korrekte Beurteilung.
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn Schadenumfang, Reparaturweg und Fahrzeugwerte neutral und nachvollziehbar dokumentiert werden sollen. Bei sehr kleinen Schäden kann je nach Einzelfall eine kompaktere Dokumentation ausreichen.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die konkrete Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Schadenfall.
Je nach Schadenfall enthält es Fahrzeugdaten, Fotodokumentation, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und eine mögliche Wertminderung.
Damit kann der Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten erfüllungshalber an das Sachverständigenbüro abgetreten und der Versicherer zur direkten Zahlung angewiesen werden. Der Honoraranspruch gegen den Auftraggeber bleibt bestehen, soweit der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt.
Benötigt werden insbesondere Angaben zum Geschädigten, Unfallgegner, Versicherer, Schadenort und Schadentag sowie – soweit vorhanden – Versicherungs- und Schadennummer.
Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Historie und Marktangebot werden fachlich eingeordnet. Je nach Auftrag werden Wiederbeschaffungswert, Restwert oder ein allgemeiner Fahrzeugwert ermittelt.
Sie dokumentiert fotografisch und technisch, dass eine Reparatur nachvollziehbar durchgeführt wurde, und kann für die weitere Schadenbearbeitung oder den Nachweis des instand gesetzten Zustands relevant sein.
Die Besichtigung kann nach Absprache am Fahrzeugstandort, in einer Werkstatt oder an einem geeigneten Terminort im regionalen Einsatzgebiet erfolgen.
Ja. Relevante Fehlercodes können ausgelesen und dokumentiert werden. Einträge werden nur nach technischer Prüfung und nicht pauschal gelöscht.
Die wichtigsten Fragen zu Gutachten, freier Gutachterwahl, Fahrzeugwerten, Reparaturbestätigung und Abtretungserklärung.
Für die erste Einordnung genügen Fahrzeug, Schadenort und eine kurze Beschreibung. Fotos, Fahrzeugschein und vorhandene Unterlagen können Sie direkt beifügen.
Telefon: 08194 2840219
E-Mail:
Wie es weitergeht: Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie die erforderlichen Auftragsunterlagen per E-Mail. Dazu gehören die Beauftragung, die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und – soweit für den Schadenfall vorgesehen – die Abtretungserklärung / Zahlungsanweisung.
Das vollständig ausgefüllte und zurückgesandte Auftragsformular dient gleichzeitig als Beauftragung.